Honorierung
Wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte, bestehen betreffend der Honorierung anwaltlicher Tätigkeit zum einen klare gesetzliche Bestimmungen, zum andern verbindliche Richtlinien des Verbandes, der Umfang der Flexibilität hat daher klare Grenzen. Nichtsdestotrotz bemühen wir uns gerne, Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden und uns auch im zulässigen Rahmen an den Erfolg binden zu lassen. Es ist Gegenstand der Mandatsbesprechung, unsere Honorierung soweit wie möglich individuell und Ihren Wünschen angepasst zu regeln.
Haben wir keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen, so gelten für unsere Honorierung die nachfolgenden Grundsätze:
- Die Bemessung unseres Honorars erfolgt in erster Linie nach Aufwand und den Regeln des Anwaltsverbandes.
- Bestehen gesetzliche Tarife und ist deren Anwendung zwingend, werden diese selbstverständlich angewendet.